
Am übernächsten Wochenende soll in der NLA der Frauen und Männer die Meisterschaft wieder aufgenommen werden. Dafür wird auf das bewährte Schutzkonzept sowie das Testen aller Teams inklusive Staff-Mitgliedern mittels eines Schnelltests gesetzt.
swiss unihockey hält weiterhin am Re-Start der NLA-Meisterschaften der Frauen und Männer fest. Am 9./10. Januar soll der gelöcherte Ball in den Hallen wiederzusehen sein. Die Taskforce von swiss unihockey setzt dabei auf Corona-Schnelltests.
Mitteilung von swissunihockey:
Die Taskforce von swiss unihockey hat entschieden, weiterhin am Restart der NLA Frauen und Männer am Wochenende vom 9./10. Januar 2021 festzuhalten. Voraussetzung dafür ist nebst einem Schutzkonzept das Testen aller Spielerinnen und Spieler sowie des Staffs mittels Schnelltests.
Wie bereits Anfang Dezember kommuniziert, soll der Ball in der höchsten Spielklasse des Unihockeys – in der NLA der Frauen und der Männer – ab dem 9./10. Januar 2021 wieder rollen. Die Schutzkonzepte der Teams haben weiterhin Gültigkeit und werden per Januar neu mit Schnelltests ergänzt. Regelmässig getestet werden neben den Spielerinnen und Spieler auch der Staff und die Schiedsrichter. Die Gesundheit aller Beteiligten steht weiterhin an oberster Stelle. Die Taskforce hat sich für einen Schnelltest entschieden, der ohne medizinisches Fachpersonal durchgeführt werden kann und rasch ein Testergebnis liefert. Der genaue Prozess wird in den nächsten Tagen finalisiert.
Weiterhin eingeschränkte Trainingsbedingungen für U21A
Letzte Woche hat der Bundesrat mit verschärften Massnahmen den Trainingsbetrieb im Breitensport – und somit auch in der U21A – weiter eingeschränkt. Deshalb hat die Taskforce nun erneut geprüft, ob die U21A der Frauen und Männer als semiprofessionelle Ligen eingestuft werden können, so dass diese Teams die Möglichkeit hätten, uneingeschränkt zu trainieren.
Das BASPO definiert semiprofessionelle Ligen wie folgt: «Eine Liga führt einen überwiegend professionellen Spielbetrieb, wenn die Mehrzahl der Akteur/innen über einen «Anstellungsvertrag» verfügen, und zwar ungeachtet der Höhe der mit diesem Vertrag verbundenen Entschädigung.» Diese Anforderung vom BASPO kann heute nicht eingehalten werden, die grosse Mehrheit der U21-Spielerinnen und Spieler verfügt über keinen Anstellungsvertrag. Deshalb kann die Liga nicht als semiprofessionell eingestuft werden. Für die U21A-Teams gelten deshalb weiter dieselben Bedingungen wie für den Breitensport.
Hiervon sind auch unmittelbar die U19-Nationalteams betroffen, da einige Spielerinnen und Spieler in der U21A spielen. Im Frühling 2021 finden im tschechischen Brno (Männer) und im schwedischen Uppsala (Frauen) die U19-Weltmeisterschaften statt. Damit sich diese beiden Nationalteams möglichst optimal darauf vorbereiten können, werden nun sinnvolle Massnahmen ausgearbeitet.
Transferregelung IFF
Der internationale Unihockeyverband IFF hat die bisher geltende Regelung für internationale Transfers geöffnet, sofern der Spielbetrieb in einem Land unterbrochen ist. Dies ermöglicht Spielerinnen Spielern aus der höchsten Liga sowie Spielerinnen und Spieler, die jünger als 18 Jahre alt sind, einen Transfer ins Ausland mit Rücktransfer auch ausserhalb der gängigen Transferfrist.
Aufgrund der Tatsache, dass der Spielbetrieb ausserhalb der NLA in der Schweiz noch länger als bis zum 15. Januar unterbrochen ist, hat swiss unihockey bei der IFF beantragt, diese Regelung für alle Spielerinnen und Spieler zu öffnen. Die IFF wird den Antrag am 05.01.2021 behandeln und über eine Öffnung der Regelung entscheiden.