EISHOCKEY-SAISON BIS AUF WEITERES UNTERBROCHEN

Der Bundesrat hat im Amateurbereich bis auf weiteres Kontaktsportarten verboten. Dies betrifft auch die Regio League mit ihren diversen Meisterschaften.

Der Spielbetrieb im Eishockey ist auf Amateur-Ebene derweil sprichwörtlich auf Eis gelegt. Wann wieder gespielt werden kann, hängt von der Entwicklung der COVID-19-Pandemie ab.

Mitteilung der Regio League:

Am 28. Oktober hat der Bundesrat neue Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie kommuniziert. Darin enthalten sind auch Regeln für die Ausführung von Sportaktivitäten, welche die Regio League betreffen. Zudem hat die Covid-19 Task Force der Regio League darüber beraten, was die neuen Regeln für den unterbrochenen Spielbetrieb bedeuten.

Nachfolgend ein Überblick über die seit dem 29. Oktober landesweit geltenden Regeln für die Durchführung von Sportaktivitäten:

  • Wettkämpfe sind auf allen Altersstufen bis auf Weiteres untersagt.
  • Sportaktivitäten (Trainings) von Kindern bis zum 16. Lebensjahr (bis und mit Stufe U15) sind sowohl in Innenräumen wie auch aussen ohne Einschränkungen seitens Bund möglich.
  • Ab dem 16. Lebensjahr (ab Stufe U17) sind Sportaktivitäten (Trainings) möglich für Gruppen bis maximal 15 Personen, inklusive Trainer. Trainings mit Körperkontakt sind aber nicht erlaubt. Es sind höchstens Einzel- und Techniktrainings ohne Körperkontakt möglich.
  • In öffentlich zugänglichen Innenräumen sind Sportaktivitäten (Trainings) nur erlaubt, wenn eine Maske getragen wird und der Abstand (1.5m) eingehalten werden kann. Auf das Tragen einer Maske darf verzichtet werden, sofern genügend Raum vorhanden ist (15 Quadratmeter pro Person).

Wichtig: In Kantonen, welche mit ihren Massnahmen weiter gehen als der Bund und zum Beispiel Trainings von Mannschaftssportarten komplett verbieten, werden die kantonalen Richtlinien jenen des Bundes übergeordnet. Die Kantone haben auch jederzeit die Befugnis strengere Massnahmen zu verabschieden.

Die Organisation von Trainings basiert jederzeit auf Eigenverantwortung des durchführenden Clubs und kantonale und lokale Massnahmen sind zwingend einzuhalten.

Das Gleiche gilt für die bestehenden Schutzkonzepte, was das Verhalten in den Garderoben, etc., angeht. Diese gilt es nach wie vor strikt umzusetzen.

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