KANTON HILFT FCSG UND SCRJ LAKERS – UND DEM FC WIL?

Der Kanton St.Gallen weitet die Härtefallhilfen weiter aus: Auch Profiteams wie der FC St.Gallen und die SCRJ Lakers dürfen mit Hilfe rechnen. Und was ist mit dem FC Wil? (Bild: FC Wil 1900)


(jg) Der am 19. Januar 2021 verabschiedete Gesetzesentwurf zu den Corona-Härtefallmassnahmen enthält auch kantonale Instrumente, die über die von Bund mitgetragenen Hilfen hinausgehen. So soll die Regierung in Zukunft Klubs des professionellen und semiprofessionellen Mannschaftssports unterstützen können.

Kanton will Verlustrisiko zu 25% übernehmen

Konkret soll der Kanton für jene Darlehen, die der FC St.Gallen und die SCRJ Lakers beim Bund zur Abfederung der Corona-Massnahmen beantragt haben, finanzielle Garantien im Umfang von 25 Prozent übernehmen können. Der FC St.Gallen und die SCRJ Lakers haben beim Bund Darlehen von 4,5 Millionen Franken respektive 2,8 Millionen Franken beantragt. Gestützt auf die neue gesetzliche Grundlage soll die Regierung den beiden Sportklubs Sicherheiten im Umfang von insgesamt rund 1,8 Millionen Franken gewähren können. Diese kommen zum Tragen, wenn einer oder beide Clubs ihre Darlehen nicht innert zehn Jahren zurückzahlen können. Das letzte Wort dazu hat der Kantonsrat an seiner nächsten Session vom 15. bis 17. Februar 2021.

FC Wil geht eigenen Weg

Auf Anfrage von wil24.ch gab die Leitung des FC Wil 1900 folgende Auskünfte:

  • Der FC Wil 1900 hat auch Bundesdarlehen «Mannschaftssport» beantragt. Wir kommunizieren die Höhe des Darlehens aber nicht.
  • Die Sicherheit von 25% haben wir anderweitig abgedeckt und sind somit in diesem Fall nicht auf den Kanton SG angewiesen
  • Der FC Wil 1900 hat im letzten Herbst wie der FCSG und die SCRJ Lakers a-fonds-perdu Beträge vom Kanton SG erhalten und ist der Kantonsregierung sehr dankbar für diese Unterstützung.

Bereits a-fonds-perdu Beiträge für Nachwuchsbereich erhalten

Wie die Regierung des Kantons St.Gallen auf Anfrage von wil24.ch mitteilte, haben alle drei Clubs im letzten Herbst nicht-rückzahlbare Beiträge erhalten.

Gemäss Flavio Büsser, Generalsekretär des Finanzdepartements, wurden folgende Beiträge aus dem Sport-Toto-Fonds für den Nachwuchsbereich ausgerichtet:

FC St.Gallen: 250’000 Franken

FC Wil: 150’000 Franken

Rapperswil-Jona Lakers: 120’000 Franken


Regeln des Bundes für Corona-Darlehen Mannschaftssport

Die wichtigsten Punkte:

  • Der Bund kann einzelne Klubs direkt mit zinslosen Darlehen in der Höhe von bis zu einem Viertel ihres Betriebsaufwands der Saison 2018/2019 unterstützen. Die Klubs müssen dafür Sicherheiten in der Höhe von 25 Prozent des Darlehens leisten. 
  • Jene Klubs, die das Geld nicht innerhalb von drei Jahren zurückzahlen können, müssen die Löhne um maximal einen Fünftel kürzen. Dies beschränkt sich auf jene Löhne, die den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung UVG übersteigen (derzeit rund 148’000 Franken). 
  • Die Klubs haben maximal zehn Jahre Zeit, die Darlehen zurückzuzahlen. 
  • Der Bund gewährt Rangrücktritt auf die Darlehen, wenn dadurch die Ausgangslage für die Rückzahlung an den Bund verbessert werden kann. Rangrücktritte dienen damit der Stabilisierung der finanziellen Situation eines Klubs. 
  • Neben den Klubs der beiden Profiligen im Fussball und Eishockey können auch semiprofessionelle Mannschaftssportarten unterstützt werden. Namentlich sind dies Basketball, Handball, Unihockey, Volleyball sowie Fussball und Eishockey der Frauen. Diese Klubs müssen in der jeweils höchsten Liga spielen. 
  • Das Hilfsangebot des Bundes für die professionellen und semiprofessionellen Mannschaftssportarten läuft bis Ende 2021. 

 


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